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Die Kostenübernahme

Die therapeutische Behandlung erfolgt nach Ausstellen einer Verordnung (Rezept) durch den zuständigen Arzt. Zum Beispiel vom Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, Kieferorthopäden,...

Gesetzliche Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Therapie im Rahmen der Heilmittelrichtlinien bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres in der Regel vollständig. Für Erwachsene gilt die Zuzahlungsregelung von 10% des Rezeptwertes, zuzüglich EUR 10,00 Rezeptgebühr. Von den Krankenkassen zugelassene Therapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühren zu erheben.

Private Krankenversicherungen: Die Übernahme der Behandlungskosten durch private Versicherungen ist entsprechend des abgeschlossenen Tarifes beim jeweiligen Versicherer individuell geregelt.
Davon abhängig müssen Behandlungsgebühren unter Umständen anteilig privat getragen werden. Dies ist vor allem bei Beihilfeberechtigung der Fall.
Eventuelle Fragen beantworten wir Ihnen gerne.